Wissenswertes

Die 6. Urlaubswoche leichter erreicht

Liebe Kolleg_innen, im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen 2026 wurde Einigung über eine erweiterte Anrechnung von Vordienstzeiten für den Urlaubsstichtag erzielt.

Nunmehr können bis zu 12 Jahre an Vordienstzeiten auf den Urlaubsstichtag angerechnet werden. Eine Mindestdauer von sechs Monaten des jeweils in Betracht kommenden Dienstverhältnisses gilt aber weiterhin. Für Mitarbeiter_innen insbesondere ohne Abschluss eines Hochschulstudiums könnte sich eine Verbesserung ergeben. Das Höchstausmaß (Vordienst- Schul- und Studienzeiten) darf wie bisher 12 Jahre nicht überschreiten.

Eine Neuberechnung des Urlaubsstichtages wird nicht durchgeführt, wenn bereits 12 Jahre an Zeiten zur Berechnung des Urlaubsstichtages vorliegen, weil dann keine Verbesserung mehr durch Vordienstzeiten möglich ist. Wo ist das für euch ersichtlich: im Dienstvertrag unter Punkt 4b., oder schon ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub besteht.Wo ist das für euch ersichtlich: Dienstzeitnachweis unter Ansprüche (30 Tage bei 5 AT/Woche - 24 Tage bei 4 AT/Woche - 18 Tage bei 3 AT/Woche - 12 Tage bei 2 AT/Woche - 6 Tage bei 1 AT/Woche
Wer kann einen Antrag stellen?

Mitarbeiter_innen mit Dienstbeginn vor dem 1.1.2026, die noch keinen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben oder bei denen bisher noch nicht das Höchstausmaß von 12 Jahren angerechnet wurde, sollten im Eigeninteresse einen Antrag - siehe Anhang - bis 30.6.2026 bei der Personalstelle einbringen. Dem Antrag ist ein Versicherungsdatenauszug beizulegen.

Wichtig: Ein neu berechneter Urlaubsstichtag gilt erst ab 1.1.2027.

Es entstehen keine rückwirkenden Urlaubsansprüche.

Wer benötigt KEINEN Antrag?
Mitarbeiter_innen mit Dienstbeginn ab 1.1.2026

Zum richtigen und wichtigen Formular einfach auf den Artikel klicken!

Unser öffentliches Pensionssystem ist besser als sein Ruf!

Wir haben eine kurze, faktenbasierte Zusammenfassung zu unserem Pensionssystem für Euch bereit gestellt.

Pensionsantrittsalter erhöhen?

Wer keinen Job hat, kann auch nicht länger arbeiten. Wir haben uns angesehen, wie neoliberale Forderungen an der Arbeitswelt scheitern. In diesem Artikel schauen wir uns den Faktencheck zu diesem Wunsch der Wirtschaft und Industrie an!


Inflation - eine kompakte Info

Der ÖGB hat eine kurze, kompakte und sehr verständliche Information zum dem aktuellem Thema Teuerung verfasst. Wir haben sie für Euch bereit gestellt

Die Pensionsmodelle in Österreich

Wir haben auf dieser Seite die Pensionsmodelle kurz und kompakt erklärt.

Klicke auf die Überschrift oder auf das Bild und erhalte die Informationen

Die Abfertigung

Wie funktioniert im AMS die Abfertigung Neu. Wir haben die Informationen für Euch zusammengefasst.

Die Geschichte der Pensionen in Österreich

Die Langversion erhält ihr mit Klick auf die Überschrift!

Liebe Kolleg_innen!
Viel wird derzeit über unsere Pensionen diskutiert. Aber wie sind sie eigentlich entstanden? Und warum ist das System erst 70 Jahre alt?

  • Bis zum Jahr 1909 gab es nur für wenige Berufsgruppen eine Altersversicherung. Und das war’s. Arbeiter_innen und sonstige Angestellte mussten bis ins hohe Alter arbeiten oder waren im Alter auf familiäre Unterstützung, Almosen oder Armenhäuser angewiesen.

  • Erst im späten 19. Jahrhundert forderten die Gewerkschafter_innen: „Der Staat hat die Pflicht für die alten Staatsbürger zu sorgen.“

    • Am 1. Jänner 1909 trat diese Pensionsversicherung schließlich in Kraft, allerdings nur für Personen die „ausschließlich oder vorwiegend geistige Dienstleistungen“ verrichteten. Für einen Großteil der Frauen traf das nicht zu

  • 29. Dezember 1926 wurde auf Druck der Gewerkschaften der Kreis der Versicherungspflichtigen erweitert. Da Frauen jedoch bis zu 75 Prozent weniger verdienten als ihre männlichen Kollegen, erhielten sie auch eine geringere Pension. Somit entstand schon damals der Gender Pension Gap und die Altersarmut.

  • Die große Reform erfolgte erst im Jahr 1955:
    Das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der heutigen Form wurde beschlossen. Der nach dem Gewerkschafter Friedrich Hillegeist benannte Plan legte fest, dass nach 45 Arbeitsjahren 80
    Prozent des durchschnittlichen Einkommens als Pension ausgezahlt werden sollten. Das Solidaritätsprinzip wurde erschaffen und galt nun für Arbeiter_innen und Angestellte und berücksichtigte auch Witwen, Waisen und Menschen mit Behinderungen.

  • Seit 1985 gab es zahlreiche Pensionsreformen, die allesamt sozialpartnerschaftlich beschlossen wurden.
  • Das änderte sich mit der schwarz-blauen Regierung ab 2000 und deren Pensionsreform. Diese umfasste unter anderem die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit und die Erhöhung des Pensionsantrittsalters.

  • Seit 2005 gibt es das elektronische Pensionskonto

  • Mit 1.1.2026 wird die Teilpension erstmals eingeführt

Fazit

Die Pensionen in Österreich sind das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe für soziale Gerechtigkeit. Sie werden durch die Beiträge aller arbeitenden Menschen finanziert und sichern das Leben im Alter. Die Gewerkschafter_innen haben zuerst den Pensionsanspruch erkämpft und setzen sie sich weiterhin dafür ein, dass niemand im Alter arm ist, Frauen endlich faire Pensionen bekommen und das System solidarisch und gerecht bleibt.


Gesundheitsförderung

Hier findest Du den Antrag für unsere Gesundheitsförderung!

Kinderbetreuungsförderung

Hier findest Du den Antrag für unsere Förderung Deiner Kinderbetreuung!